Allgemeine Geschäftsbedingungen

1Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung
2Bezahlung
3Leistungen und Preise
4Leistungs- und Preisänderungen
5Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7Rücktritt und Kündigung durch uns
8Haftung
9Abhilfe
10Beschränkung der Haftung
11Mitwirkungspflicht
12Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
13Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14Gerichtsstand

1 Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung

1.1 Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zu Stande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung per E-Mail.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so stellt dies ein neues Angebot unsererseits dar, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. Als Annahmeerklärung ist auch die Leistung einer Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des in der Reisebestätigung ausgewiesenen Gesamtreisepreises zu verstehen. nach oben

2 Bezahlung

2.1 Wir sind berechtigt, mit Vertragsschluss eine Anzahlung von 250,00 € je gebuchter Person zu verlangen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.2 Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort in einer Summe mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. nach oben

3 Leistungen und Preise

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unserer Internetseite maßgeblich. nach oben

4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Wir weisen darauf hin, dass Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, notwendig werden können. Derartige Änderungen oder Abweichungen hat der Kunde allerdings nur hinzunehmen, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden den Kunden unverzüglich über derartige Änderungen oder Abweichungen informieren. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherungsgebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in den Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Wir verpflichten uns, im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor Reiseantritt entsprechend zu unterrichten. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig. nach oben

5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner besonderen Form. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder wird die Reise nicht angetreten, können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
5.3 Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Wir erheben hierzu folgende Pauschale:
- bis 31 Tage vor Reiseantritt 20 %
- ab 30 bis 21 Tage vor Reiseantritt 40 %
- ab 20 bis 11 Tage vor Reiseantritt 60 %
- ab 10 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 %
- Bei Nichtantritt der Reise (No Show) 95 %
Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich geringer ist als die Pauschale.
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6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns gegenüber den Leistungsträgern um Erstattungen der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. nach oben

7 Rücktritt und Kündigung durch uns

7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, sind wir berechtigt, die Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.3 Wird die Reise aus einem der beiden vorgenannten Gründe abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. nach oben

8 Haftung

8.1 Eigene Leistungen: Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß vorstehender Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben.
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

8.2 Wir haften nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen und sonstigen Leistungserbringern wie z.B. Hotels, Mietwagenfirmen, Liftgesellschaften.
8.3 Fremdleistungen: Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung hierauf ausdrücklich hingewiesen haben. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung richtet sich in diesen Fällen nach den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderungsunternehmen. Die entsprechenden Bedingungen stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung.
8.4 Sonstige Fremdleistungen: Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von sonstigen, nicht die Beförderung im Linienverkehr betreffenden Fremdleistungen, die zusätzlich zu einer Reise vermittelt werden, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hierauf hinweisen. nach oben

9 Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. nach oben

10 Beschränkung der Haftung

10.1 Wir haften nicht für gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche der Kunden.
Wegen der Haftungsbeschränkung empfehlen wir dem Kunden den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

10.2 Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, so bestimmt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara sowie der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach USA und Kanada).
10.3 Verjährung:
In Abänderung des § 651 g Abs. 2 BGB wird in Anwendung des § 651 m Satz 2 BGB die Verjährung der Ansprüche des Kunden gegenüber uns wegen Abhilfe, Schadenersatz wegen vom Kunden selbst geschaffener Abhilfe, Minderung, Kündigung und Rückbeförderung sowie günstiger Schadenersatzansprüche verkürzt auf ein Jahr. Wegen der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

10.4 Ausschluss von Ansprüchen:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
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11 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und eventuelle Schäden zu verringern oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich gegenüber unserer örtlichen Vertretung im Zielgebiet anzuzeigen. Diese ist beauftragt, im Rahmen des möglichen für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. nach oben

12 Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Wir stehen nicht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem wir die Reise anbieten, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Jeder Teilnehmer ist hierfür selbst zuständig.
12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn uns der Kunde mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
12.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen wenn diese durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. nach oben

13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und einzelner Bedingungen dieser dem Reisevertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen nicht. nach oben

14 Gerichtsstand

Der Kunde kann nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen unsererseits gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn der Kunde ist Vollkaufmann oder die Klage richtet sich gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend. nach oben

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